Rauchmelder für Gehörlose
Für Gehörlose gibt es Rauchmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Diese Geräte sind als Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm förderfähig. Die Förderung kann bei der zuständigen Bewilligungsstelle beantragt werden: bei Mietwohnungen bei der jeweiligen Bezirksregierung, bei Eigenwohnraum bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde. Es gilt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro.
Gehörlose haben Anspruch auf Zuzahlung von Krankenkassen für Rauchwarnmeldesysteme
Im Juni 2014 hat das Bundessozialgericht Kassel entschieden, dass Gehörlose und hochgradig Schwerhörige gegenüber Ihren Krankenkassen Anspruch auf die Kostenübernahme für spezielle Rauchwarnmelder haben (BSG-Urteil Az.B 3 KR 8/13 R). Dies bezieht sich auf Systeme, die neben akustischem Signal (Ton) auch mit Licht- und/oder Vibrationsimpulsen signalisieren.
Die eco.Tech neue Energien & Technik GmbH steht Ihnen als qualifizierter Ansprechpartner zum Thema Rauchwarnmelder jeder Zeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen beratend zur Seite stehen dürfen.